

Honorar
Das Honorar der österreichischen Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt. Die Grundlagen bilden das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK), denen Verordnungscharakter zukommt. Im wesentlichen sehen diese Regelungen die Entlohnung der einzelnen Leistungen nach Maßgabe des Wertes der Sache vor, um die es geht. Neben der Abrechnung nach einzelnen Leistungen kann auch eine Pauschalvereinbarung getroffen werden.Im Rahmen der ersten Informationsaufnahme wird sinnvollerweise auch dieser Themenbereich ausführlich erörtert werden.
Detailierte Informationen zu den gesetzlichen Regelungen entnehmen Sie bitte der Online Info-Broschüre der Rechtsanwaltskammer.